15
Apr 2018

Das ŠKODA Diesel-Versprechen

Mit dem ŠKODA Diesel-Versprechen1 für unsere EURO-6-Diesel sorgen wir schon heute dafür, dass ŠKODA Fahrer auch in Zukunft in jeder Stadt und an jedem Ort herzlich willkommen sind. Egal was die Zukunft bringt.

Ihre Vorteile:

  • Für ŠKODA Neu- und Jahreswagen mit Euro 6-Abgasnorm kann bei Kauf ab 1. April 2018 das ŠKODA Diesel-Versprechen1 bei Ihrem teilnehmenden ŠKODA Partner abgeschlossen werden.
  • Beim Kauf eines neuen ŠKODA gemäß Aktionsbedingungen, kann Ihr ŠKODA Vertriebspartner die Rücknahme des Fahrzeugs zu einem Preis der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht, versprechen.
  • Das ŠKODA Diesel-Versprechen1 knüpft an ein Diesel-Fahrverbot an, das Sie als ŠKODA Fahrer direkt an Ihrem Wohnsitz oder Arbeitsort betrifft.
  • Sie erhalten vom teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner ein Angebot zum Fahrzeugtausch. Das ursprüngliche Modell kann bei Abnahme eines Neu- oder Jahreswagens, der nicht vom Fahrverbot betroffen wäre, vom teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner zurück genommen werden.
  • Die Rückgabe des Fahrzeugs an den teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner wird für Sie ohne finanzielle Verluste erfolgen, die aus potentiellen marktbedingten Restwertverfällen resultieren würden (vorbehaltlich Preiskorrekturen bei Schäden am Fahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen).

1 Das ŠKODA Diesel-Versprechen gilt, wenn bestimmte Bedingungen der Inanspruchnahme („Aktionsvoraussetzungen“) kumulativ erfüllt sind: Auf Basis der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.2.2018 muss eine deutsche Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen eines Luftreinhalteplans ein Fahrverbot ausschließlich für Dieselfahrzeuge im Bundesgebiet angeordnet haben. Das Fahrverbot tritt zeitlich während der ersten 48 Monate nach dem datierten Abschluss des Kauf- bzw. Leasingvertrages („Rücknahmezeitraum“) über das Fahrzeug („Erstfahrzeug“) sowie räumlich in einer Gemeinde in einem Radius von 100 Kilometern um den melderechtlichen Erstwohnsitz oder die Arbeitsstätte des Fahrzeughalters in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft und muss das Erstfahrzeug umfassen. Das ŠKODA Diesel-Versprechen muss innerhalb von 30 Tagen ab dem erstmaligen Inkrafttreten des Fahrverbots in Anspruch genommen werden und gilt nur für die bei Erwerb des Erstfahrzeugs vorliegende Halter-Fahrzeug-Kombination (die Festlegung des anspruchsberechtigten Halters und seiner Adresse erfolgt bei Abschluss des Kauf-/Leasingvertrags über das Erstfahrzeug). Aktionsberechtigt sind die folgenden EURO-6-Diesel Fahrzeuge: ŠKODA Neuwagen sowie ŠKODA Gebrauchtwagen (nicht älter als 12 Monate ab Erstzulassung bei Abschluss des Kaufvertrages), die beim teilnehmenden ŠKODA Vertriebspartner innerhalb des Aktionszeitraums vom 1.4.2018 - 30.6.2018 erworben werden. Die Aktion gilt nicht für ausgewählte Sonderzielgruppen.

Bei Vorliegen der Aktionsvoraussetzungen, nimmt der teilnehmende ŠKODA Vertriebspartner das bei ihm erworbene und vom Fahrverbot betroffene Erstfahrzeug zurück, wenn der Kunde bei diesem ŠKODA Vertriebspartner ein ŠKODA Neufahrzeug oder einen ŠKODA Vorführwagen mit maximal 6 Monaten bzw. 10.000 km Laufzeit zum Zeitpunkt des Kaufvertrags innerhalb des Rücknahmezeitraums erwirbt. Die Rücknahme des Fahrzeugs aus dem Erstgeschäft erfolgt im Wege des Ankaufs durch den ŠKODA Vertriebspartner zu einem Preis, der dem zum Kaufzeitpunkt zu erwarteten zukünftig gültigen Restwert entspricht (vorbehaltlich von Preiskorrekturen bei Schäden am Erstfahrzeug, die über die normale Abnutzungserscheinungen hinausgehen) und Bestandteil der zwischen dem teilnehmendem ŠKODA Partner und Fahrzeugkäufer zu schließenden Vereinbarung ist. Die Form der Rückgabe ist abhängig von der Finanzierungsart (Leasing oder Finanzierung über die ŠKODA Financial Services GmbH, bzw. Barverkauf) und ist ebenfalls Bestandteil der Aktionsvereinbarung.

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